FÖRDERUNGEN
Voraussetzung für eine Förderung aus dem LEADER-Programm ist die positive Bewertung des Projekts durch den Regionalausschuss. Für jedes Projekt gilt ein einheitlicher Fördersatz für alle Kostenpositionen - zwischen Sach-, Personal- und Investitionskosten wird diesbezüglich nicht unterschieden.
In der Region Linz-Land gelten für LEADER-Projekte derzeit folgende Fördersätze:
direkt wertschöpfende Maßnahmen
40% für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten)
unter verpflichtender Einhaltung der "de-minimis"-
Regel laut Richtlinie
indirekt wertschöpfende Maßnahmen
60% für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten)
Nationale oder transnationale Kooperationsprojekte
80% für Anbahnungsprojekte; Nationale Umsetzungsprojekte werden mit den jeweils passenden o.a. Fördersätzen unterstützt. Bei unterschiedlichen Fördersätzen in den beteiligten Regionen kann ein gemeinsamer Fördersatz gemäß den Vorgaben der LE-Sonderrichtlinie festgelegt werden.
80% für transnationale Umsetzungsprojekte laut Richtlinie (Investitions-, Sach- und Personalkosten)
Projekte zu den Themen
Bildung, Regionales / Lebenslanges Lernen,
Jugend,
Gender, MigrantInnen, Menschen mit besonderen
Bedürfnissen, Klima und Umwelt, Demographie,
regionale Kultur und Identität
80% für Konzeption, Prozessbegleitung, Bewusstseinsbildung; (Sach- und Personalkosten, keine investiven Maßnahmen)